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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man nicht selbst einfach eine Drohne kaufen?
Aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnungen, die seit dem 01.07.2019 in Kraft getreten sind, ändern sich die notwendigen Voraussetzungen zum Einsatz von Drohnen enorm. Durch die Verordnungen wurde ein rechtlicher Rahmen für die gesamte EU geschaffen, der in jeder Nation umgesetzt werden muss. Die aktuell gültige Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge sollten ab dem 31.12.2020 angewendet werden. Nach zahlreichen Anpassungen ist diese Verordnung am 15.06.2021 nun in Deutschland in Kraft getreten. Hierbei wurde jedoch nicht eine allgemeingültige Verodnung verabschiedet, sondern es wurden Anpassungen und Ergänzungen in diversen Gesetzen durchgeführt. Konkrete Änderungen finden sich in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV).

Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:

Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
Spezielle Haftpflichtversicherung für die Drohne
Kennzeichnungspflicht an der Drohne
Berücksichtigung von No-Fly-Zones gemäß § 21h LuftVO
EU-Kompetenznachweis (A1/A3) bzw. EU-Fernpilotenzeugnis (A2) je nach Flugobjekt
Praktische Flugerfahrung

Wie ist der Ablauf bis zum Flug?
Viele Wege führen nach Rom, dennoch gibt es allgemeine Schritte, die nachfolgend kurz beschrieben werden.

Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:

Sie entscheiden sich für einen konkreten Service.
Es wird eine Vorab-Flugplanung zur Ermittlung von notwendigen Sondergenehmigungen durchgeführt.
Ein gemeinsamer optionaler Vor-Ort-Termin wird durchgeführt, um die konkreten Aktivitäten abzustimmen.
Sie erhalten ein Angebot unter Berücksichtigung von Sondergenehmigungen, Anfahrtskosten, zusätzliche Einsatzstunden.
Vor der Durchführung wird ein schriftliches Einverständnis zum Überfliegen Ihres Grundstücks benötigt.
Nach Bestätigung des Angebots steht der Flugdurchführung nichts mehr im Wege.
Nach dem Flug werden die verschlüsselten Daten in einem Online-Bereich zur Verfügung gestellt und Sie erhalten die Rechnung per Mail.

Gibt s Einschränkungen für den Flug?
Leider sind mit einem unbemannten Drohnenflug auch Einschränkungen verbunden.

Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:

Start und Landung auf dem eigenen Grundstück
Temperaturbereich 0°C-40°C
Kein Start bei Regen- oder Schneeschauer oder starkem Nebel
Kein Start bei Windgeschwindigkeiten über 28 km/h (Beaufortskala 5)
120m maximale Flughöhe
100m Abstand für Flüge in der Nähe von No-Fly-Zones (z.B. Bundesstraßen, Wasserstraßen, politischer Gebäude, Industrie, Energie, Militär, Unfallorte, Krankenhäuser)
1500m Abstand für Flüge in der Nähe von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind
Kein Flug über Naturschutzgebiete