Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:
Registrierung beim Luftfahrtbundesamt | |
Spezielle Haftpflichtversicherung für die Drohne | |
Kennzeichnungspflicht an der Drohne | |
Berücksichtigung von No-Fly-Zones gemäß § 21h LuftVO | |
EU-Kompetenznachweis (A1/A3) bzw. EU-Fernpilotenzeugnis (A2) je nach Flugobjekt | |
Praktische Flugerfahrung |
Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:
Sie entscheiden sich für einen konkreten Service. | |
Es wird eine Vorab-Flugplanung zur Ermittlung von notwendigen Sondergenehmigungen durchgeführt. | |
Ein gemeinsamer optionaler Vor-Ort-Termin wird durchgeführt, um die konkreten Aktivitäten abzustimmen. | |
Sie erhalten ein Angebot unter Berücksichtigung von Sondergenehmigungen, Anfahrtskosten, zusätzliche Einsatzstunden. | |
Vor der Durchführung wird ein schriftliches Einverständnis zum Überfliegen Ihres Grundstücks benötigt. | |
Nach Bestätigung des Angebots steht der Flugdurchführung nichts mehr im Wege. | |
Nach dem Flug werden die verschlüsselten Daten in einem Online-Bereich zur Verfügung gestellt und Sie erhalten die Rechnung per Mail. |
Hier ist ein Auszug der zu erfüllenden Vorbedingungen:
Start und Landung auf dem eigenen Grundstück | |
Temperaturbereich 0°C-40°C | |
Kein Start bei Regen- oder Schneeschauer oder starkem Nebel | |
Kein Start bei Windgeschwindigkeiten über 28 km/h (Beaufortskala 5) | |
120m maximale Flughöhe | |
100m Abstand für Flüge in der Nähe von No-Fly-Zones (z.B. Bundesstraßen, Wasserstraßen, politischer Gebäude, Industrie, Energie, Militär, Unfallorte, Krankenhäuser) | |
1500m Abstand für Flüge in der Nähe von Flugplätzen, die keine Flughäfen sind | |
Kein Flug über Naturschutzgebiete |