Mit dieser Einverständniserklärung erklärt sich der Einverständniserteiler einverstanden, dass der Auftragnehmer den Luftraum des Einverständniserteilers befliegen darf. Der Einverständniserteiler bestätigt dem Autragnehmer ebenfalls, Grundstückseigentümer zu sein oder in dessen Namen die Bestätigung erteilen zu dürfen.