Mit dieser Einverständniserklärung erklärt sich der Einverständniserteiler einverstanden, dass der Auftragnehmer Luftaufnahmen vom Objekt (inkl. Grundstück) erstellen und mit den eingesetzten Drohnen dort aufsteigen darf. Der Einverständniserteiler bestätigt dem Autragnehmer ebenfalls, Grundstückseigentümer zu sein oder in dessen Namen die Bestätigung erteilen zu dürfen.